Inkasso-Fachbegriffe und ihre Bedeutung

Glossar

Inkasso-Fachbegriffe und ihre Bedeutung

Wenn es um Inkasso und Forderungsmanagement geht, fallen immer wieder Fachbegriffe, die nicht für Jedermann verständlich sind. An dieser Stelle erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffe.

Haben Sie Vorschläge für die Erläuterung weiterer Begriffe? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf und schicken Sie uns Ihre Anregungen!

Glossar

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Abtretung

Vertragliche Übertragung einer Forderung an eine andere Person/Unternehmung

Drittschuldner

Eine Person/Unternehmung, gegen die der Schuldner eine Forderung haben könnte.

Drittschuldnererklärung

Wenn der Gläubiger eine Pfändung ausbringt, ist der Drittschuldner verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, ob der Anspruch gegenüber dem Drittschuldner besteht. Etwaige Vorpfändungen sind anzugeben.

Eidesstattliche Versicherung/Vermögensauskunft

Der Schuldner legt hiermit seine Vermögenssituation offen und erleichtert dem Gläubiger die erfolgreiche Zwangsvollstreckung.

Ein Anspruch auf Gelder aus Lieferung und Leistung

Person oder Unternehmung, die eine Geldleistung von einem Schuldner fordert.

Haftbefehl

Erscheint der Schuldner nicht zu dem vom Gerichtsvollzieher anberaumten Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, ergeht gegen ihn ein Haftbefehl. Sollte der Schuldner weiterhin die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung verweigern, erfolgt eine Zwangsvorführung durch die Polizei.

Inkasso

Forderungsbeitreibung

Insolvenz

Zahlungsunfähigkeit

(Verbraucher-)Insolvenzverfahren

Feststellung des Gesamtvermögens und der Gesamtverschuldung

Klage

Bestreitet der Schuldner die Forderung, kann der Gläubiger durch ein Klageverfahren den Anspruch gerichtlich geltend machen.

Liquidität

Termingerechte Zahlung von offenen Forderungen

Mahnbescheid

Der Mahnbescheid wird beim zuständigen Gericht beantragt und dient als Grundlage für den Vollstreckungsbescheid.

Mahnverfahren

Erwirkung eines vollstreckbaren Titels

Pfändung

Gesetzliche Beschlagnahmung von beweglichen und unbeweglichen Gütern. Mögliche Pfändungsarten im Rahmen einer Zwangsvollstreckung sind: Sachpfändung, Lohnkonto-Pfändung, Grundbesitz.

Schuldner(in)

Person(en)/Unternehmung, die seine/ihre offenen Forderungen nicht termingerecht beglichen hat/haben.

Titel

Vollstreckungstitel/notarielle Urkunde/gerichtliche Festsetzung eines Anspruchs

Vergleich

Eine außer- oder gerichtliche Einigung beider Parteien

Zwangsvollstreckung

Vollstreckung einer Geldforderung durch den Gerichtsvollzieher